Kinderschutz

Kinderschutz

Selbstverpflichtungserklärung

Ich verpflichte mich, nach bestem Wissen und Können dafür zu sorgen, dass den mir anvertrauten Kindern keinerlei seelische, körperliche oder sexualisierte Gewalt widerfährt.

Ich begleite und unterstütze Kinder in ihrer Entwicklung zu selbstständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Dabei ermutige ich sie, für ihr Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit einzustehen und Hilfe einzufordern, wenn sie diese benötigen.

Meine Arbeit mit Kindern ist geprägt von Achtung, Vertrauen und Respekt. Ich wahre ihre Würde und achte ihre Rechte jederzeit.

Ich gehe verantwortungsvoll und reflektiert mit Nähe und Distanz um. Die Intimsphäre, Schamgrenzen und persönlichen Grenzen der Kinder sowie meine eigenen Grenzen respektiere ich konsequent. Dies gilt ebenso für den Umgang mit Medien, insbesondere bei der Nutzung von Mobiltelefonen und des Internets.

Ich nehme Grenzverletzungen jeglicher Art bewusst wahr und leite angemessene und notwendige Schritte zum Schutz der Kinder ein.

Gegenüber diskriminierendem, gewalttätigem oder sexistischem Verhalten – ob verbal oder körperlich – positioniere ich mich klar und greife ein. Ebenso schreite ich ein, wenn Kinder andere in dieser Weise verletzen.

Ich höre Kindern aufmerksam zu, wenn sie mir mitteilen möchten, dass ihnen durch andere Personen seelische, körperliche oder sexualisierte Gewalt widerfahren ist.

Mir ist bewusst, dass Gewalt sowohl von Männern als auch von Frauen ausgehen kann und dass Kinder aller Geschlechter, insbesondere intergeschlechtliche, trans* oder nicht-binäre Kinder, in besonderem Maße gefährdet sein können.

Ich reflektiere meine besondere Vertrauens- und Autoritätsposition gegenüber Kindern und handle transparent, verantwortungsvoll und ehrlich. Abhängigkeiten nutze ich nicht aus und setze mich kritisch mit meiner Machtrolle auseinander.

Ich weiß, dass jede Form sexualisierter Handlung gegenüber Schutzbefohlenen disziplinarische und/oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

In Konflikt- oder Verdachtsfällen ziehe ich fachliche Unterstützung hinzu und informiere verantwortliche Stellen auf Leitungsebene. Der Schutz der Kinder steht dabei stets an oberster Stelle.


Verhaltenskodex zum Schutz von Kindern

Schutzvereinbarungen dienen sowohl dem Schutz der Mitarbeitenden vor falschen Verdächtigungen als auch dem Schutz der Kinder vor Übergriffen.

Grundsätze und Vereinbarungen:

  • Keine Einzelangebote ohne Transparenz: Einzeltrainings finden nur unter Einhaltung von Kontroll- und Zugangsmöglichkeiten für Dritte statt (z. B. Sechs-Augen-Prinzip oder offene Tür). Es ist stets mindestens eine weitere Person auf dem Gelände anwesend. Das Training wird stichpunktartig dokumentiert, und es besteht vor oder nach dem Training Kontakt zu einer weiteren anwesenden Person. Kinder und Erziehungsberechtigte werden im Vorfeld über das Setting informiert.
  • Keine persönlichen Geschenke: Direkte private Geschenke an Kinder werden nicht gemacht.
  • Keine Geheimhaltungen: Es werden keine Geheimnisse mit Kindern geteilt. Absprachen sind jederzeit transparent und offenlegbar. Ausnahmen wie Zaubertricks werden reflektiert, um Sonderrollen einzelner Kinder bewusst zu machen.
  • Körperkontakt nur mit Einverständnis: Körperliche Berührungen (z. B. Hilfestellungen, Trost, Ermutigung) erfolgen ausschließlich mit Zustimmung des Kindes und nur im pädagogisch notwendigen Rahmen. Grenzen werden wahrgenommen, respektiert und nicht hinterfragt.
  • Transparenz bei Abweichungen: Abweichungen von Schutzvereinbarungen erfolgen nur nach Rücksprache und Einvernehmen mit mindestens einer weiteren Person. Gründe werden kritisch reflektiert, dokumentiert und an eine pädagogische Fachkraft weitergegeben.
  • Bewusster Umgang mit Nähe und Distanz: Nähe und Distanz werden sensibel und reflektiert gestaltet.
  • Beteiligung und Mitbestimmung: Kinder werden transparent informiert und in Entscheidungsprozesse einbezogen, wo immer dies möglich ist.
  • Sensibler Sprachgebrauch: Sprache wird bewusst, respektvoll und kultursensibel eingesetzt.
  • Reflexion und Weiterentwicklung: Meine Haltung ist geprägt von Respekt, Offenheit und Bereitschaft zur Selbstreflexion. Auffälligkeiten spreche ich konstruktiv an und hole mir bei Bedarf Unterstützung.
  • Eigene Grenzen wahren: Auch als betreuende Person darf und soll ich meine eigenen Grenzen klar kommunizieren.
  • Sicherheit und Verantwortung: Ich setze mich mit allen geltenden Sicherheitsregeln und Schutzmaßnahmen auseinander, halte diese ein und fordere sie zum Schutz der Kinder und meiner eigenen Person konsequent ein.