Ich verpflichte mich, nach bestem Wissen und Können dafür zu sorgen, dass den mir anvertrauten Kindern keinerlei seelische, körperliche oder sexualisierte Gewalt widerfährt.
Ich begleite und unterstütze Kinder in ihrer Entwicklung zu selbstständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Dabei ermutige ich sie, für ihr Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit einzustehen und Hilfe einzufordern, wenn sie diese benötigen.
Meine Arbeit mit Kindern ist geprägt von Achtung, Vertrauen und Respekt. Ich wahre ihre Würde und achte ihre Rechte jederzeit.
Ich gehe verantwortungsvoll und reflektiert mit Nähe und Distanz um. Die Intimsphäre, Schamgrenzen und persönlichen Grenzen der Kinder sowie meine eigenen Grenzen respektiere ich konsequent. Dies gilt ebenso für den Umgang mit Medien, insbesondere bei der Nutzung von Mobiltelefonen und des Internets.
Ich nehme Grenzverletzungen jeglicher Art bewusst wahr und leite angemessene und notwendige Schritte zum Schutz der Kinder ein.
Gegenüber diskriminierendem, gewalttätigem oder sexistischem Verhalten – ob verbal oder körperlich – positioniere ich mich klar und greife ein. Ebenso schreite ich ein, wenn Kinder andere in dieser Weise verletzen.
Ich höre Kindern aufmerksam zu, wenn sie mir mitteilen möchten, dass ihnen durch andere Personen seelische, körperliche oder sexualisierte Gewalt widerfahren ist.
Mir ist bewusst, dass Gewalt sowohl von Männern als auch von Frauen ausgehen kann und dass Kinder aller Geschlechter, insbesondere intergeschlechtliche, trans* oder nicht-binäre Kinder, in besonderem Maße gefährdet sein können.
Ich reflektiere meine besondere Vertrauens- und Autoritätsposition gegenüber Kindern und handle transparent, verantwortungsvoll und ehrlich. Abhängigkeiten nutze ich nicht aus und setze mich kritisch mit meiner Machtrolle auseinander.
Ich weiß, dass jede Form sexualisierter Handlung gegenüber Schutzbefohlenen disziplinarische und/oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
In Konflikt- oder Verdachtsfällen ziehe ich fachliche Unterstützung hinzu und informiere verantwortliche Stellen auf Leitungsebene. Der Schutz der Kinder steht dabei stets an oberster Stelle.
Schutzvereinbarungen dienen sowohl dem Schutz der Mitarbeitenden vor falschen Verdächtigungen als auch dem Schutz der Kinder vor Übergriffen.